Heizung ist nicht gleich Heizung: Heizungsbauer für WEG München
Es fängt selten dramatisch an. Ein Kessel, der brummt, wo er früher summte. Eine Umwälzpumpe, die nachts durchs ganze Treppenhaus zu hören ist. Oder die dritte Störmeldung in einem Winter, immer sonntags, immer bei minus acht Grad. Und dann sitzt der Beirat da und fragt sich: Wen rufen wir eigentlich an? Und noch schlimmer: Kommt der überhaupt?
München im Jahr 2026 ist ein interessanter Ort für diese Frage. Die guten Betriebe haben mehr Arbeit, als ihnen lieb ist. Gleichzeitig hat sich die Heiztechnik in den letzten Jahren so aufgefächert, dass der Satz "wir brauchen mal jemanden für die Heizung" fast schon naiv klingt. Denn Heizung ist eben nicht gleich Heizung. Zwischen einer 28 Jahre alten Ölheizung, einer Fernwärme-Übergabestation der SWM, einem Gas-Brennwertgerät und einer Wärmepumpe liegen Welten, technisch wie rechtlich. Und wer den falschen Betrieb an die falsche Anlage lässt, zahlt am Ende doppelt.
Dieser Beitrag nimmt beide Seiten ernst. Die der WEG, die einen verlässlichen Partner sucht. Und die des Handwerkers, der sich aussuchen kann, für wen er arbeitet - und das zunehmend auch tut.
Erst mal Grundordnung: Wer darf in der WEG überhaupt beauftragen?
Bevor der erste Betrieb angerufen wird, lohnt der Blick auf die Zuständigkeit. Die zentrale Heizungsanlage, die das ganze Haus versorgt, ist nach § 5 Abs. 2 WEG zwingend Gemeinschaftseigentum. Sie lässt sich gar nicht zu Sondereigentum erklären, weil sie dem gemeinschaftlichen Gebrauch dient. Das gilt für die Heizzentrale ebenso wie für die Steigleitungen. Anders sieht es bei einer reinen Etagenheizung aus, die nur eine einzelne Wohnung versorgt - hier kann die Teilungserklärung Sondereigentum vorsehen.
Über die Erhaltung des Gemeinschaftseigentums, und dazu gehören Wartung und Reparatur der Heizung, entscheidet die Eigentümergemeinschaft. Nach § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG genügt dafür ein einfacher Mehrheitsbeschluss. Der Verwalter organisiert die Umsetzung und schließt die Verträge im Namen der Gemeinschaft (§ 27 WEG). Und wenn der Kessel am Heiligabend ausfällt? Dann muss der Verwalter handeln, sofort, ohne erst eine Versammlung einzuberufen. Die Abwehr eines akuten Schadens gehört zu seinen originären Aufgaben. Das ist einer der Gründe, warum eine WEG gut beraten ist, den Notfall nicht erst im Notfall zu regeln, sondern vorher.
Die Drei-Angebote-Regel ist gefallen
Jahrzehntelang galt als ungeschriebenes Gesetz: Ab einer gewissen Summe müssen es drei Vergleichsangebote sein. Damit ist es vorbei. Der BGH hat mit Urteil vom 27. März 2026 (Az. V ZR 7/25) entschieden, dass es keine allgemeine Pflicht zur Einholung mehrerer Angebote gibt, sobald eine bestimmte Bagatellgrenze überschritten ist. Maßstab ist stattdessen, ob die Eigentümer auf einer ausreichenden Tatsachengrundlage vernünftig und wirtschaftlich entscheiden konnten.
Für die Praxis heißt das: Ein bewährter Betrieb, der die Anlage seit Jahren kennt, kann für eine Standardreparatur auch ohne Vergleichsangebote beauftragt werden. Bei einer größeren Sanierung oder einem Anlagentausch bleiben mehrere Angebote der sichere Weg - nicht, weil das Gesetz es verlangt, sondern weil die Entscheidung sonst angreifbar wird. Der Verwalter sollte die Grundlage der Entscheidung sauber dokumentieren.
Warum Spezialisierung kein Luxus ist
Jetzt zum Kern. Die Vorstellung, ein Heizungsbauer könne "alle Heizungen", stammt aus einer Zeit, in der es im Wesentlichen zwei Systeme gab: Öl und Gas. Diese Zeit ist vorbei. Was heute unter dem Sammelbegriff Heizungsanlage im Keller steht, verlangt je nach Typ ganz unterschiedliche Qualifikationen, Zertifizierungen und teilweise sogar gesetzlich vorgeschriebene Fachbetriebseigenschaften.
Gas und Gas-Brennwert. Der Klassiker im Münchner Bestand, von Schwabing bis Ramersdorf. Gewartet wird vom SHK-Fachbetrieb, dazu kommt die gesetzliche Abgaskontrolle durch den Bezirksschornsteinfeger. Wer markengebundene Regelungstechnik verbaut hat, etwa von Vaillant, Viessmann, Bosch oder Wolf, fährt mit einem herstellerzertifizierten Betrieb spürbar besser, weil der die Elektronik und die Ersatzteillogik kennt.
Öl. Und hier wird es interessant, denn Öl ist kein Selbstläufer. Für die kritischen Arbeiten an Heizöltanks gilt eine echte, gesetzliche Fachbetriebspflicht nach § 45 der Anlagenverordnung (AwSV), die das Wasserhaushaltsgesetz konkretisiert. Innenreinigung, Instandsetzung, Stilllegung, das darf bei den betroffenen Anlagen nur ein nach WHG zertifizierter Fachbetrieb machen, und er muss seine Fachbetriebseigenschaft von sich aus nachweisen. Betroffen sind vor allem alle unterirdischen Heizöltanks sowie größere oberirdische Anlagen (grob ab rund 1.000 Litern beziehungsweise den höheren Gefährdungsstufen). Es gibt Ausnahmen: Kleine, ungefährliche Anlagen der Gefährdungsstufe A und Nebenarbeiten ohne unmittelbare Bedeutung für die Anlagensicherheit dürfen auch andere ausführen. Für den typischen Tank im Keller eines Münchner Mehrfamilienhauses greift die Fachbetriebspflicht aber in aller Regel, und wer sie missachtet, riskiert im Schadensfall ein böses Erwachen bei der Versicherung.
Fernwärme. In München das Zukunftsthema schlechthin, dazu gleich mehr. Die Übergabestation ist die Grenze zwischen dem Netz der Stadtwerke und der Hausanlage. Wichtig zu wissen: Alles ab der Übergabestelle ins Haus hinein liegt in der Verantwortung der WEG, nicht der SWM. Verbrennung findet keine statt, ein Schornsteinfeger wird nicht gebraucht, der Wartungsaufwand ist überschaubar. Aber der Betrieb muss die technischen Anschlussbedingungen des Versorgers kennen, sonst wird aus einer harmlosen Reparatur schnell ein Konflikt mit dem Netzbetreiber.
Wärmepumpe. Die anspruchsvollste Anlage von allen, jedenfalls bei Planung und Einregulierung. Eine Wärmepumpe verzeiht Schludrigkeit nicht. Ist sie falsch dimensioniert oder schlecht eingestellt, frisst sie jahrelang unnötig Strom, ohne dass es jemandem sofort auffällt. Als Qualitätsstandard hat sich die Sachkunde nach VDI 4645 etabliert. Sie ist freiwillig, gilt aber als anerkannte Regel der Technik und ist beim Förderantrag der Nachweis schlechthin. Zertifizierte Fachbetriebe sind in öffentlichen Registern nachschlagbar, dazu weiter unten mehr.
Hybrid. Die Kombination, etwa Gas-Brennwert plus Wärmepumpe. Klingt nach dem Beste-aus-zwei-Welten, verlangt aber genau das vom Betrieb: Kompetenz in beiden Systemen plus in der übergeordneten Regelung, die entscheidet, wann welcher Erzeuger läuft. Nicht jeder kann das.
Ein Thema, das alle Anlagen betrifft: das Heizungswasser
Was viele unterschätzen: Die Qualität des Wassers im Heizkreislauf entscheidet über die Lebensdauer der Anlage. Die Richtlinienreihe VDI 2035 regelt genau das, also die Vermeidung von Kalkablagerungen und Korrosion. Sie ist keine gesetzliche Pflicht, aber sehr viele Kesselhersteller machen ihre Einhaltung zur Bedingung für die Garantie. Wird sie missachtet, kann die Herstellergarantie erlöschen.
Ein ordentlicher Betrieb führt ein Anlagenbuch, dokumentiert die Wasserwerte bei jeder Befüllung und wartet mindestens jährlich. Eine WEG sollte sich das ausdrücklich bestätigen lassen. Es ist eines der zuverlässigsten Zeichen dafür, ob ein Betrieb sauber arbeitet oder nur schnell.
Woran man den Guten erkennt: Meister, Konzession und die Siegel-Frage
Jetzt zur Gretchenfrage. Bewertungen im Netz sind mit Vorsicht zu genießen, Sterne kann man kaufen, Rezensionen schreiben lassen, negative Stimmen wegklagen. Wer einen Betrieb allein nach der Google-Bewertung aussucht, verlässt sich auf die am leichtesten manipulierbare Größe überhaupt. Die gute Nachricht: Es gibt handfeste, überprüfbare Nachweise, die sich eben nicht kaufen lassen. Man muss nur wissen, wonach man sucht.
Der Meister: Pflicht, nicht Kür
Fangen wir beim Fundament an. Das Installateur- und Heizungsbauerhandwerk steht in der Anlage A der Handwerksordnung, es ist also zulassungspflichtig und damit meisterpflichtig. Ein Betrieb, der selbstständig Heizungen baut, wartet und repariert, braucht einen eingetragenen Meister (oder eine gleichgestellte Qualifikation) und muss in die Handwerksrolle der Handwerkskammer eingetragen sein. Das ist keine freiwillige Auszeichnung, sondern gesetzliche Voraussetzung für den Betrieb.
Und das lässt sich prüfen. Die Handwerkskammer für München und Oberbayern führt ein Betriebsregister, aus dem man eine Auskunft bekommt. Wer mit dem Wort "Meisterbetrieb" wirbt, dort aber nicht auftaucht, hat entweder ein Problem oder erzählt Geschichten. In beiden Fällen: nächster Kandidat. Der Meistertitel allein macht noch keinen guten Handwerker, so ehrlich muss man sein. Aber sein Fehlen ist ein klares Ausschlusskriterium.
Wer darf eigentlich an die Gasleitung? Die Konzession, von der kaum jemand weiß
Hier kommt der Punkt, den selbst viele Eigentümer nicht auf dem Schirm haben, und der bei Gas sicherheitsrelevant ist. Nicht jeder SHK-Betrieb darf an Gasanlagen arbeiten. Auch nicht jeder Meisterbetrieb. Es braucht dafür eine gesonderte Berechtigung.
Nach der Niederdruckanschlussverordnung (§ 13 NDAV) dürfen Arbeiten an einer Gasinstallation, von der Errichtung über die Änderung bis zur Instandhaltung, außer durch den Netzbetreiber selbst nur von einem Unternehmen ausgeführt werden, das im Installateurverzeichnis des zuständigen Netzbetreibers eingetragen ist, einem sogenannten Vertragsinstallationsunternehmen. In München führt dieses Verzeichnis die SWM Infrastruktur. Für die Eintragung muss der Betrieb eine verantwortliche Fachkraft benennen und deren Sachkunde nachweisen, in der Regel über einen TRGI-Lehrgang nach dem Regelwerk des DVGW (Arbeitsblatt G 600). Die TRGI, die Technische Regel für Gasinstallationen, ist dabei der Maßstab für sicheres Arbeiten am Gas.
Im Klartext: Wer an der Gasheizung oder den Gasleitungen der WEG arbeitet, muss beim Münchner Netzbetreiber gelistet sein. Fragen Sie ruhig danach, ein seriöser Betrieb legt Ihnen seinen Installateurausweis vor, ohne mit der Wimper zu zucken. Das Schöne an diesem Nachweis: Er ist sicherheitsgeprüft, nicht marketinggemacht.
Die Nachweise, die je nach Anlage zwingend sind
Gas - Eintragung im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers (in München SWM Infrastruktur) nach § 13 NDAV, Sachkunde nach DVGW-TRGI (G 600). Ohne diese Eintragung darf ein Betrieb an der Gasanlage nicht arbeiten.
Öl - Zertifizierung als Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsgesetz (§ 45 AwSV) für Arbeiten am Tank. Die Fachbetriebseigenschaft ist unaufgefordert nachzuweisen.
Wärmepumpe - Sachkunde nach VDI 4645 (idealerweise Kategorie PE, also Planung und Errichtung). Maßgeblich auch für den Förderantrag.
Trinkwasser/Warmwasser - Sachkunde für Trinkwasserhygiene, relevant bei zentraler Warmwasserbereitung und Legionellenprüfung.
Macht die Innung einen Betrieb besser?
Ehrliche Antwort: Sie macht ihn nicht automatisch besser, aber sichtbarer eingebunden. Der Eckring, dieses blau-rot-gelbe Zeichen, das man auf manchen Firmenwagen sieht, ist das offizielle Zeichen des SHK-Handwerks und signalisiert, dass ein Betrieb Mitglied einer Innung ist. Blau steht für Wasser, rot für Wärme, gelb für Luft. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Sie bedeutet, dass der Betrieb über seine Innung regelmäßig mit aktuellen Fachinformationen, technischen Entwicklungen, rechtlichen Änderungen und Weiterbildungsangeboten versorgt wird.
Eine Marketing-Referentin des Fachverbands hat es kürzlich treffend formuliert: Der Eckring sei zwar kein Qualitätsgarant für jeden einzelnen Auftrag, aber ein starker Hinweis auf fachliche Einbindung, Seriosität und Qualitätsanspruch. Genau so würde ich es auch sehen. Die Innung Spengler, Sanitär- und Heizungstechnik München führt rund 700 Mitgliedsbetriebe, und über deren Betriebssuche findet man welche in der Nähe. Ein Innungsbetrieb ist tendenziell näher am aktuellen Stand der Technik, schon weil er den Zugang zu Schulungen hat. Ein Garant für saubere Arbeit im Einzelfall ist er nicht. Aber im Zweifel ein Pluspunkt.
Gibt es ein Qualitätssiegel für Heizungsbetriebe?
Und jetzt die vielleicht überraschendste Erkenntnis. Ein echtes, unabhängiges Qualitätssiegel für den einzelnen Heizungsbetrieb, so etwas wie einen TÜV-Stempel für die Firma, gibt es in dieser Form schlicht nicht. Vorsicht ist hier sogar geboten: Das prominente ZVSHK-Qualitätszeichen etwa, das oft im Zusammenhang mit dem Handwerk genannt wird, zeichnet Hersteller aus, also Firmen wie Grohe, Wilo oder Stiebel Eltron, und zwar dafür, wie gut sie das Fachhandwerk mit Produkten und Service unterstützen. Es sagt nichts über die Qualität des Betriebs aus, der bei Ihnen im Keller steht. Wer damit wirbt, verwechselt (im besten Fall) etwas.
Was es gibt, sind Zeichen, die auf Zugehörigkeit oder auf eine spezifische Berechtigung hinweisen: der Eckring für die Innungsmitgliedschaft, die Meisterhaft-Initiative im Baugewerbe, die Herstellerzertifikate für einzelne Marken (der Betrieb ist geschulter Partner von Vaillant, Viessmann und so weiter), und für Öltanks die Überwachungsgemeinschaft der SHK-Handwerke. Diese Zeichen sind nützlich als Bausteine, aber keines ersetzt den Blick ins Register.
Deshalb lautet mein Rat, gerade weil Bewertungen käuflich sind: Verlassen Sie sich auf die Nachweise, die sich nicht kaufen lassen. Handwerksrolle. Installateurverzeichnis des Netzbetreibers. WHG-Fachbetrieb beim Öl. VDI 4645 bei der Wärmepumpe. Und daneben, ganz altmodisch, die persönliche Empfehlung aus der Nachbarschaft, von einer anderen WEG, von einem Beirat, der schon mal mit dem Betrieb zu tun hatte. Das ist am Ende oft mehr wert als hundert Sterne im Netz.
Und die weichen Signale
Zum Schluss die Dinge, die man erst im Kontakt merkt, die aber viel verraten. Ein transparentes Angebot mit einzeln ausgewiesenen Positionen statt einer Pauschale, die alles und nichts bedeutet. Ein Wartungsprotokoll, das nach jeder Wartung mitkommt und die Wasserwerte nach VDI 2035 dokumentiert. Ein echter Notdienst, bei dem ein Handwerker ans Telefon geht und nicht ein Callcenter, das den Auftrag an den Höchstbietenden weitervermittelt. Wer schon mal an einem Sonntagabend bei einem dieser Vermittlungsportale gelandet ist und hinterher eine Rechnung über 900 Euro für den Austausch einer Dichtung bekommen hat, weiß, wovon hier die Rede ist. Ein guter Betrieb erklärt, was er tut, und schreibt hinterher auf, was er getan hat. Klingt banal. Ist aber selten genug, um ein Auswahlkriterium zu sein.
Die andere Seite des Tisches: Was einen Auftrag für den Heizungsbauer attraktiv macht
So. Und jetzt der Teil, den die meisten Ratgeber unterschlagen. Denn die WEG tut ja gerne so, als sei sie diejenige, die auswählt. Ist sie auch. Aber die guten Betriebe wählen längst zurück. Und WEG-Aufträge haben in der Branche, ehrlich gesagt, keinen besonders guten Ruf.
Warum? Weil sie oft nach genau dem aussehen, was ein Handwerker fürchtet. Unklar, wer eigentlich der Ansprechpartner ist. Der Mieter meldet den Schaden, der Eigentümer weiß von nichts, der Verwalter ist im Urlaub, und am Ende streiten drei Parteien darüber, wer die Rechnung zahlt und ob's nicht doch ein Versicherungsfall war. In Handwerkerforen finden sich Klagen über genau dieses Muster zuhauf: Auftrag mündlich erteilt, hinterher will's keiner gewesen sein, das Geld kommt Monate später, wenn überhaupt. Und die Zahlungsmoral ist branchenweit ein wunder Punkt geworden. Rechnungen bleiben offen, die Gerichte sind überlastet, ein Betrieb wartet schon mal ein halbes Jahr auf sein Geld. Da überlegt sich mancher zweimal, ob er den WEG-Auftrag annimmt oder lieber die Privatkundin, die bar auf die Hand zahlt, sobald die Therme läuft.
Genau hier liegt die Chance. Denn was einen Auftrag für einen Heizungsbauer attraktiv macht, ist ziemlich genau das Gegenteil dieses Schreckensszenarios. Und eine gut geführte WEG kann fast jeden dieser Punkte liefern.
Planbarkeit. Das ist die Königsdisziplin. Ein Wartungsvertrag bedeutet für den Betrieb wiederkehrende, kalkulierbare Umsätze, Termine, die er selbst in seinen Kalender legen kann, dann, wenn gerade Luft ist. In einer Zeit, in der die Auftragslage im Handwerk 2026 spürbar unruhiger geworden ist und das Geschäft laut Branchenverband ZVSHK zunehmend von Reparatur, Instandhaltung und eben Wartung getragen wird, ist ein fester Wartungskunde bares Gold. Er glättet die Auslastung. Er sichert die Grundlast.
Eine zuverlässige Zahlung. Klingt banal, ist es aber nicht. Ein Kunde, der die Rechnung ohne Diskussion und ohne dreimonatige Verzögerung begleicht, ist im Handwerk inzwischen ein Alleinstellungsmerkmal. Eine WEG mit ordentlicher Verwaltung, ausreichender Instandhaltungsrücklage und einem Verwalter, der Rechnungen zügig freigibt, spielt hier in einer Liga, in die viele Privatkunden gar nicht kommen.
Ein einziger Ansprechpartner. Statt fünfzehn Eigentümer, die alle mitreden wollen, ein professioneller Verwalter, der den Zugang organisiert, den Beschluss herbeiführt und im Zweifel weiß, wo der Hauptschieber sitzt. Für einen Handwerker ist das der Unterschied zwischen einem entspannten und einem zermürbenden Auftrag.
Bündelung. Und das ist der stärkste Trumpf, den eine Hausverwaltung wie Wottschal in die Waagschale werfen kann. Ein Verwalter, der mehrere Objekte betreut, kann einem Betrieb nicht eine Heizung anbieten, sondern zehn. Einen Rahmenvertrag. Eine ganze Route durch die Stadt. Für einen Betrieb, der ohnehin auf Effizienz achten muss, ist das ein Angebot, über das er nachdenkt, auch wenn die Auftragsbücher voll sind.
Der Satz, den jeder Beirat kennen sollte
In einer ZDF-Reportage über den Fachkräftemangel im Handwerk fasste ein Heizungsmeister die Lage in einem Satz zusammen: Bei einem Notfall könne man eigentlich nur noch die Stammkunden bedienen. Das ist keine Drohung, das ist der Alltag. Wer erst dann anruft, wenn es kalt ist, steht hinten in der Schlange. Wer einen Wartungsvertrag hat, steht vorne.
Deshalb ist der Wartungsvertrag nicht nur eine technische Absicherung. Er ist die Eintrittskarte in den Kreis derer, die im Winter zuerst drankommen. Viele Betriebe gewähren ihre 24-Stunden-Erreichbarkeit ausdrücklich nur Wartungskunden.
Wie man das konkret angeht? Nicht mit einem anonymen Massenanschreiben. Sondern mit einem klaren, fairen Angebot: ein Wartungsvertrag mit sauber definiertem Leistungsumfang, festen Intervallen, einer Preisgleitklausel, die Lohn- und Materialsteigerungen abfedert (das schätzen Betriebe, weil sie nicht jedes Jahr neu verhandeln müssen), und einer klaren Zahlungsvereinbarung. Der Zentralverband ZVSHK bietet dafür geprüfte Mustervertragsformulare an, an denen sich ein seriöser Betrieb gerne orientiert. Und dann, ganz altmodisch, Verlässlichkeit im Alltag: Termine einhalten, Zugang organisieren, zügig zahlen, den Handwerker wie einen Partner behandeln und nicht wie einen Bittsteller. Wertschätzung ist im Handwerk keine Floskel. Sie entscheidet mit darüber, ob der Betrieb beim nächsten Engpass an Sie denkt.
Generalist, Spezialist oder gleich der Werkskundendienst?
Nicht jede Anlage braucht die Kanone. Für eine verbreitete Standard-Gasheizung üblicher Bauart reicht ein guter, ordentlich qualifizierter Meisterbetrieb aus der Nachbarschaft völlig. Er wartet, repariert, ist schnell da, kennt das Haus. Für den laufenden Betrieb ist der lokale Generalist meist die klügste und günstigste Wahl.
Es gibt aber Situationen, in denen der Werkskundendienst des Herstellers die bessere Entscheidung ist. Und zwar dann, wenn es exotisch oder alt wird.
Bei Auslaufmodellen und sehr alten Anlagen wird die Ersatzteilfrage zum Nadelöhr. Ein lokaler Betrieb bekommt für ein abgekündigtes Gerät manchmal schlicht keine Teile mehr, oder nur mit wochenlanger Wartezeit. Der Hersteller dagegen betreut seine eigenen Altgeräte oft erstaunlich lange und hat die Ersatzteillogistik dafür. Bei seltenen Fabrikaten und komplexer, markenspezifischer Regelungstechnik kennt der Werkskundendienst die Anlage einfach besser, weil er nichts anderes macht. Und in Garantie- oder Gewährleistungsfällen ist der autorisierte Herstellerdienst oft ohnehin Voraussetzung, damit die Ansprüche nicht verfallen.
Der Vorteil liegt auf der Hand: Originalersatzteile, die der Techniker gleich im Servicefahrzeug hat, tiefes Gerätewissen, Erhalt der Garantie. Der Nachteil ebenso: Der Werkskundendienst ist selten der Schnellste und selten der Günstigste. In der Praxis fahren viele WEGs deshalb zweigleisig, ein lokaler Betrieb für Routine und Notdienst, der Werkskundendienst für die kniffligen Spezialfälle. Ein guter Verwalter weiß, wann er welchen Hörer in die Hand nimmt.
Der Blick nach vorn: Was, wenn die WEG mal eine Wärmepumpe will?
Hier wird es strategisch. Denn eine Heizungsanlage lebt zwanzig Jahre und länger, und in diesen zwanzig Jahren wird sich Münchens Wärmeversorgung grundlegend umbauen. Wer heute einen Betrieb nur nach der aktuellen Öl- oder Gasanlage auswählt, sucht in ein paar Jahren womöglich wieder von vorne.
München ist bei der kommunalen Wärmeplanung bundesweit vorne dran. Die Stadt hat ihren Wärmeplan aufgestellt und Ende 2025 mit einer Wärmesatzung rechtlich verankert. Der Plan zeigt auf Baublockebene, welche Versorgung wo sinnvoll ist: Fernwärme hier, dezentrale Lösungen wie die Wärmepumpe dort. Er verpflichtet niemanden unmittelbar, gibt aber Orientierung, bevor eine WEG eine große Investition beschließt. Parallel bauen die Stadtwerke München ihr Fernwärmenetz massiv aus, gespeist zunehmend aus Tiefengeothermie, mit dem Ziel, den Münchner Fernwärmebedarf bis spätestens 2040 CO2-neutral zu decken. Für angeschlossene Häuser bedeutet das mittelfristig niedrigere Rücklauftemperaturen und womöglich Anpassungen an der Übergabestation, Arbeiten, die ein Betrieb beherrschen muss, der die SWM-Anforderungen kennt.
Und dann ist da das neue Gesetz. Am 10. Juli 2026 haben Bundestag und Bundesrat die Novelle beschlossen, die das bisherige Gebäudeenergiegesetz ablöst: das Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG. Die umstrittene Pflicht, neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, ist damit gestrichen. Die Heizungswahl ist wieder technologieoffen, ob Wärmepumpe, Fernwärme, Gas oder Öl. Ganz ohne Auflagen ist das aber nicht: Wer sich neu für eine fossile Gas- oder Ölheizung entscheidet, muss sie ab 2029 schrittweise mit einem wachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe betreiben, das ist die Bio-Treppe, zu der gleich mehr folgt. Bestehende Anlagen dürfen weiterlaufen und repariert werden. Das Gesetz muss noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden, bevor es in Kraft tritt, und mehrere Verbände haben bereits Klagen angekündigt, es bleibt also in Bewegung. Die Grundrichtung aber steht.
Warum ein Hybridsystem beim neuen Gesetz im Vorteil sein kann
Das GModG führt für neu eingebaute fossile Heizungen ab 2029 die sogenannte Bio-Treppe ein: einen stufenweise steigenden Pflichtanteil grüner Brennstoffe wie Biomethan oder Bioöl. Die reine Gas- oder Ölheizung muss diesen Anteil künftig nachweisen, was über die Jahre teurer werden dürfte, weil Biobrennstoffe heute deutlich über dem fossilen Preis liegen.
Für Hybridsysteme, die etwa eine Gasheizung mit einer Wärmepumpe kombinieren, gilt aber ein wichtiger Unterschied, und hier war eine frühere Fassung dieses Beitrags zu pauschal: Ein Hybrid ist nicht generell von jeder Pflicht befreit. Vielmehr eröffnet das Gesetz eigene Erfüllungswege. Wer die Wärmepumpe mit Vorrang betreibt und den erneuerbaren Anteil erbringt, erfüllt die Anforderungen auf diesem Weg, statt Biobrennstoff beimischen zu müssen. Ab einem bestimmten Zeitpunkt ist dafür allerdings ein fachkundiger Nachweis des erneuerbaren Anteils nötig. Die Pflicht verschwindet also nicht, sie wird anders erfüllt, und genau das kann für eine WEG die günstigere und flexiblere Variante sein.
Kontrolliert wird die Einhaltung voraussichtlich über den Bezirksschornsteinfeger, so wie er schon heute die Feuerstätten prüft. Der genaue Ablauf und der Wortlaut sind aber erst mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt gesichert und im Auge zu behalten.
Was heißt das für die Betriebsauswahl? Ganz praktisch: Wählen Sie, wenn möglich, einen Betrieb, der beides kann. Der die Bestandsanlage heute zuverlässig wartet und morgen eine Wärmepumpe oder ein Hybridsystem planen kann. Betriebe mit VDI-4645-Sachkunde signalisieren genau diese Zukunftsfähigkeit. Prüfen Sie außerdem im Geoportal der Stadt, in welchem Gebiet Ihr Haus liegt, bevor Sie viel Geld in die Hand nehmen. Es wäre ärgerlich, erst eine teure Einzel-Wärmepumpe einzubauen und zwei Jahre später den Fernwärmeanschluss vor der Tür zu haben. Und ja, die Förderung: Der Umstieg auf eine Wärmepumpe wird weiterhin über die KfW bezuschusst, auch WEGs sind antragsberechtigt. Die Konditionen wurden zuletzt allerdings umgestellt und gekürzt, weshalb ein förderkundiger Betrieb, der beim Antrag unterstützt, ein echter Pluspunkt ist. Der aktuelle Stand ist vor jeder Entscheidung zu prüfen.
Kurz zusammengefasst: Der Weg zum richtigen Betrieb
Am Anfang steht die ehrliche Bestandsaufnahme. Welchen Anlagentyp hat die WEG, wie alt ist er, welcher Hersteller? Daraus ergibt sich, welche Qualifikation der Betrieb mitbringen muss, WHG-Fachbetrieb beim Öltank, VDI 4645 bei der Wärmepumpe, Herstellerzertifikat bei markengebundener Technik. Dann werden Kandidaten vorqualifiziert, über die Handwerkskammer, die Innung, bei der Wärmepumpe über die einschlägigen Register, und nach Referenzen mit vergleichbaren Objekten gefragt.
Bei größeren Maßnahmen holt man Vergleichsangebote ein und dokumentiert die Entscheidung; bei Standardarbeiten mit einem bewährten Betrieb genügt nach der neuen BGH-Rechtsprechung eine gut begründete Einzelentscheidung. Ist der Betrieb gefunden, geht es an die Bindung: ein fairer Wartungsvertrag, planbare Termine, zügige Zahlung, ein fester Ansprechpartner beim Verwalter, und wo möglich die Bündelung mehrerer Objekte. Und über allem schwebt der Blick nach vorn, ein Betrieb, der Bestand und Zukunft kann, erspart der WEG die nächste Suche.
Das ist, zugegeben, mehr Arbeit als eine schnelle Google-Suche und der erstbeste Treffer. Aber eine Heizung ist teuer, eine schlechte Reparatur teurer, und ein Betrieb, der im Winter nicht kommt, am teuersten von allen.
Sie suchen eine Verwaltung, die für Ihre WEG die richtigen Handwerker findet und langfristig bindet?
Wer gerade ohnehin über die Qualität seiner Verwaltung nachdenkt, findet in unserem Beitrag Hausverwaltungswechsel in München eine Orientierung, worauf es beim Übergang ankommt, gerade auch bei der Übergabe von Wartungsverträgen und Handwerkerkontakten. Und wenn Sie wissen möchten, wie eine WEG mit ihrem Gemeinschaftseigentum sogar Einnahmen erzielen kann, etwa mit einer Photovoltaikanlage, die sich gut mit einer Wärmepumpe kombinieren lässt, lesen Sie Einnahmen aus dem Gemeinschaftseigentum.
Haben Sie Fragen zu Ihrer konkreten Anlage oder brauchen Sie jemanden, der den passenden Fachbetrieb für Sie findet und steuert? Kontaktieren Sie uns unter Kontakt. Marina Wottschal und das Team der Immobilienverwaltung Wottschal helfen gern weiter.
Dieser Beitrag gibt den Stand vom 11. Juli 2026 wieder. Das Gebäudemodernisierungsgesetz war zu diesem Zeitpunkt beschlossen, aber noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet; Details können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Förderkonditionen ändern sich häufig. Der Beitrag ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.
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