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WEG in der Praxis

Selbstverwaltung, Voll-Verwaltung oder Digitalverwaltung? Welches Modell zu Ihrer Münchner WEG passt

MW
Marina Wottschal
WEG-Verwalterin
18 Min. Lesezeit

Selbstverwaltung, Voll-Verwaltung oder Digitalverwaltung? Welches Modell zu Ihrer Münchner WEG passt

Es beginnt meistens harmlos. Jemand sagt in der Eigentümerversammlung: „Brauchen wir den Verwalter eigentlich noch?" Vielleicht ist die letzte Abrechnung sechs Wochen zu spät gekommen. Vielleicht hat der Verwalter beim Rohrbruch im Keller drei Tage lang nicht zurückgerufen. Oder vielleicht, und das ist in München keine Seltenheit, hat die WEG gerade die dritte Verwaltersuche in zwei Jahren hinter sich, weil schlicht niemand eine Gemeinschaft mit acht Einheiten in Trudering betreuen will.

Die Frage, die dann im Raum steht, ist berechtigt. Sie ist nur nicht so einfach zu beantworten, wie es manchmal scheint. Denn hinter der Wahl des Verwaltungsmodells stecken juristische Weichenstellungen, Haftungsrisiken und finanzielle Konsequenzen, die sich nicht mit einer Internetrecherche am Sonntagmorgen klären lassen. Drei Modelle stehen zur Wahl: die Selbstverwaltung durch die Eigentümer, die professionelle Voll-Verwaltung durch einen externen Dienstleister und ein vergleichsweise neues Konzept, das sich kaufmännische Digitalverwaltung nennt. Jedes Modell hat seine Berechtigung. Keines ist perfekt. Und alle drei haben Fallstricke, über die erstaunlich wenig gesprochen wird.

Drei Modelle, ein gesetzlicher Rahmen

Bevor die Emotionen hochkochen und die Meinungen auseinandergehen, lohnt ein nüchterner Blick ins Gesetz. § 18 Abs. 1 WEG stellt klar: Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums obliegt der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Das klingt zunächst so, als könnte jede WEG frei entscheiden, wie sie sich organisiert. Und im Grundsatz stimmt das auch. Die Gemeinschaft kann einen professionellen Verwalter bestellen, einen Eigentümer aus den eigenen Reihen benennen oder die Aufgaben kollektiv verteilen.

Nur: „Können" und „sinnvollerweise tun" sind zwei sehr verschiedene Dinge. Denn die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Verwaltung nach § 19 WEG sind umfangreich. Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Erhaltungsrücklage, Versicherungen, Beschlussdurchführung, Versammlungsorganisation. Die Liste liest sich wie das Inhaltsverzeichnis eines Fachbuchs, und genau das ist sie im Grunde auch.

In der Praxis existieren drei Organisationsformen, die sich in Leistungstiefe, Kosten und rechtlicher Einordnung grundlegend unterscheiden. Die echte Selbstverwaltung, bei der entweder alle Eigentümer gemeinsam oder ein interner Verwalter aus den eigenen Reihen die Verwaltung übernimmt. Die professionelle Voll-Verwaltung, bei der ein externer, zertifizierter Verwalter sämtliche kaufmännischen, technischen und organisatorischen Aufgaben erledigt. Und dazwischen ein Modell, das in den letzten Jahren Fahrt aufgenommen hat: die kaufmännische Digitalverwaltung, bei der Plattformanbieter die Buchhaltung und Dokumentenverwaltung digital abwickeln, während die technische Betreuung und Vor-Ort-Präsenz oft nicht oder nur eingeschränkt zum Leistungsumfang gehören.

Was das Gesetz seit Dezember 2023 verlangt: Der zertifizierte Verwalter

Wer über Verwaltungsmodelle diskutiert, kommt an einer Regelung nicht vorbei, die seit dem 1. Dezember 2023 scharf geschaltet ist. § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG bestimmt, dass zur ordnungsgemäßen Verwaltung die Bestellung eines zertifizierten Verwalters nach § 26a WEG gehört. Das heißt im Klartext: Jeder einzelne Wohnungseigentümer hat einen Individualanspruch darauf, dass die Gemeinschaft einen Verwalter bestellt, der seine Sachkunde vor einer Industrie- und Handelskammer nachgewiesen hat. Ein einziger Eigentümer genügt, um diesen Anspruch durchzusetzen.

Für die Selbstverwaltung hat das massive Konsequenzen. Denn es gibt eine Ausnahme, aber sie ist eng gefasst: Weniger als neun Sondereigentumsrechte, ein Wohnungseigentümer wurde zum Verwalter bestellt, und weniger als ein Drittel der Eigentümer verlangt die Bestellung eines Zertifizierten. Sobald auch nur eine dieser Voraussetzungen wegfällt - etwa weil ein Drittel der Eigentümer auf Professionalität besteht - ist die Selbstverwaltung rechtlich nicht mehr als ordnungsgemäß einzustufen. Ein Beschluss, der einen nicht zertifizierten Verwalter bestellt, kann nach § 44 Abs. 1 WEG angefochten werden.

Rechtshinweis: Der Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter

Seit dem 1. Dezember 2023 gehört die Bestellung eines zertifizierten Verwalters nach § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG zur ordnungsgemäßen Verwaltung. Zertifiziert ist, wer vor einer IHK seine Sachkunde nachgewiesen hat (§ 26a Abs. 1 WEG). Gleichgestellt sind Volljuristen, Immobilienkaufleute, geprüfte Immobilienfachwirte und Hochschulabsolventen mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt (§ 7 ZertVerwV). Für Kleingemeinschaften unter neun Sondereigentumsrechten mit internem Verwalter gilt eine Ausnahme, solange weniger als ein Drittel der Eigentümer die Bestellung eines Zertifizierten verlangt. Die Übergangsregelung nach § 48 Abs. 4 WEG für Altverwalter ist seit dem 1. Juni 2024 ausgelaufen.

Die Selbstverwaltung: Wann sie funktioniert und wann sie scheitert

Es gibt sie, die Gemeinschaften, in denen die Selbstverwaltung läuft. Typischerweise handelt es sich um kleine WEGs mit vier bis sechs Einheiten, hohem Selbstnutzeranteil und mindestens einem Eigentümer, der beruflich Berührungspunkte mit Buchhaltung, Recht oder Technik hat. In Münchner Stadtteilen wie Trudering, Allach oder Aubing sind solche Konstellationen gar nicht so selten: Reihenhausanlagen aus den 1990er Jahren, überschaubar, gut instandgehalten, Nachbarn, die sich seit Jahrzehnten kennen.

Der offensichtliche Vorteil liegt bei den Kosten. Keine Verwaltervergütung von 28 bis 38 Euro pro Einheit und Monat, keine Sonderhonorarforderungen bei außerordentlichen Versammlungen. Die Aufwandsentschädigung für den internen Verwalter liegt in der Praxis bei ein paar hundert Euro im Jahr, wenn überhaupt etwas gezahlt wird. Dazu kommt die Nähe zum Objekt. Wer selbst im Haus wohnt, bemerkt den defekten Briefkasten oder die undichte Kellertür sofort, statt darauf zu warten, dass die Verwaltung den Mangel bei der nächsten Objektbegehung entdeckt.

Aber. Und dieses Aber ist erheblich. Wer als interner Verwalter bestellt wird, übernimmt exakt dieselben Pflichten wie ein professioneller Dienstleister. Wirtschaftsplan erstellen, Jahresabrechnung aufstellen, Eigentümerversammlungen einberufen und protokollieren, Beschlüsse durchführen, Verkehrssicherungspflichten beachten, Fristen überwachen. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist da kompromisslos. Der BGH hat wiederholt klargestellt, dass der Verwalter die Wohnungseigentümer auf verschiedene Handlungsoptionen hinweisen, auf drohende Verjährung von Gewährleistungsansprüchen aufmerksam machen und beschlossene Sanierungen wie ein Bauherr überwachen muss (BGH, Urteil vom 19.07.2019, Az.: V ZR 75/18). Ein Eigentümer, der nebenberuflich am Wochenende die Abrechnung tippt, wird diesen Anforderungen auf Dauer kaum gerecht.

Und dann ist da die Haftungsfrage. Ein interner Verwalter haftet nach § 280 BGB für Pflichtverletzungen. Die Haftungsprivilegierung des § 29 Abs. 3 WEG, die ehrenamtliche Beiräte auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, gilt ausdrücklich nicht für bestellte Verwalter, sondern nur für Beiratsmitglieder. Wer als interner Verwalter eine Frist verpasst, eine fehlerhafte Abrechnung erstellt oder die Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt, haftet persönlich. Mit seinem Privatvermögen. Ohne die Rückdeckung einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die professionelle Verwaltungen standardmäßig vorhalten.

Die professionelle Voll-Verwaltung: Worin der Mehrwert liegt

Die Voll-Verwaltung durch einen externen, zertifizierten Verwalter ist nach wie vor das Standardmodell in Deutschland. Die WEG-Verwaltung bildet laut dem VDIV-Branchenbarometer 2024 für 94 Prozent der befragten Verwaltungsunternehmen den wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt. Die große Mehrheit der Eigentümergemeinschaften setzt auf externe Verwaltung, auch wenn belastbare bundesweite Zahlen zum genauen Anteil fehlen. Klar ist: Der Grund liegt nicht allein in der Bequemlichkeit. Es ist die Bündelung von kaufmännischer, technischer und rechtlicher Kompetenz, die eine Einzelperson kaum replizieren kann.

Ein professioneller Verwalter erstellt nicht nur Abrechnungen und Wirtschaftspläne, er begleitet Instandhaltungsmaßnahmen, holt Angebote ein, vergleicht Versicherungskonditionen, führt Eigentümerversammlungen durch und vertritt die Gemeinschaft gegenüber Behörden und Dienstleistern. In München, wo Sanierungsstaus bei Anlagen aus den 1960er und 1970er Jahren alltäglich sind und die Anforderungen durch das GEG, die Heizkostenverordnung und das Gebäudeenergiegesetz ständig steigen, reicht kaufmännisches Geschick allein nicht mehr aus. Technische Sachkunde und ein verlässliches Handwerkernetzwerk machen den Unterschied zwischen einer Verwaltung, die reagiert, und einer, die vorausschauend agiert.

Die Kosten variieren. München ist kein billiges Pflaster, auch nicht bei der WEG-Verwaltung. Die Regelsätze liegen hier erfahrungsgemäß zwischen 28 und 38 Euro netto pro Einheit und Monat, je nach Objektgröße, Baujahr und Zustand. Kleine Gemeinschaften unter zehn Einheiten haben es besonders schwer: Viele Verwaltungen lehnen solche Mandate mittlerweile ab oder verlangen höhere Sätze, weil der Aufwand pro Einheit bei kleinen Objekten überproportional steigt. Sonderleistungen wie die Begleitung größerer Sanierungen, außerordentliche Eigentümerversammlungen oder Gerichtsverfahren werden in der Regel separat abgerechnet. Diese Kosten sind nicht umlagefähig auf Mieter, sie belasten das Hausgeld der Eigentümer direkt. Aber: Die Kosten einer verpassten Frist, einer fehlerhaften Abrechnung oder eines versäumten Gewährleistungsanspruchs übersteigen die Verwaltervergütung in aller Regel um ein Vielfaches.

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Die kaufmännische Digitalverwaltung: Zwischen Versprechen und Wirklichkeit

Seit einigen Jahren drängen Anbieter auf den Markt, die mit einem hybriden Modell werben: digitale Plattform statt Papierkram, Eigentümerportal statt Telefonwarteschleife, algorithmisch unterstützte Buchhaltung statt händisch getippter Excel-Tabellen. Das Versprechen klingt verlockend, gerade für technikaffine Eigentümer, die sich über mangelnde Transparenz bei ihrer bisherigen Verwaltung ärgern.

Manche Anbieter gehen noch einen Schritt weiter und bieten eine sogenannte „unterstützte Selbstverwaltung" an: Die WEG verwaltet sich formal selbst, aber eine Plattform liefert die Buchhaltungssoftware, Rechtsberatung auf Abruf und bei Bedarf einen zertifizierten Verwalter, der offiziell bestellt werden kann. Das Preisversprechen ist verlockend. Anbieter solcher Modelle werben damit, bis zu 30 Prozent günstiger zu sein als klassische Verwaltungen, und verweisen auf die CRES-Studie 2025, die bundesweite Durchschnittskosten von 27 bis 42 Euro brutto pro Einheit nennt. Für eine Münchner WEG, die bei ihrer bisherigen Voll-Verwaltung 32 oder 35 Euro netto zahlt, klingt das nach einer echten Ersparnis. Doch der Vergleich hinkt, wenn man den Leistungsumfang nicht miteinander abgleicht. Wer weniger Leistung bucht, zahlt naturgemäß weniger. Die entscheidende Frage ist nicht: Was kostet das Modell? Sondern: Was fehlt mir, wenn ich das günstigere Modell wähle, und was kostet mich das Fehlende im Ernstfall?

Was diese Anbieter in der Regel gut können: die kaufmännische Kernverwaltung digitalisieren. Hausgeldabrechnung, Wirtschaftsplan, Belegverwaltung, Dokumentenarchiv, Zahlungsverkehr. Die Preise liegen nach eigenen Angaben der Anbieter oft zwischen 15 und 25 Euro pro Einheit und Monat, wobei belastbare, unabhängige Marktdaten zu diesen Tarifen bisher fehlen. Eigentümer haben rund um die Uhr Zugriff auf ihre Unterlagen, können Schadensmeldungen digital einreichen und den Bearbeitungsstatus verfolgen. Die EBZ Business School stellte in ihrer Studie zur Digitalisierung in Hausverwaltungen 2025 fest, dass zwar drei Viertel der befragten Verwaltungen ERP-Systeme einsetzen, aber nur 40 Prozent über eine klar definierte Digitalisierungsstrategie verfügen. Das Potenzial ist also da, die Umsetzung hinkt hinterher.

Wo die Modelle allerdings regelmäßig an Grenzen stoßen: bei der technischen Verwaltung vor Ort. Wenn im Februar um 22 Uhr die Heizung ausfällt, wenn nach einem Starkregen der Keller vollläuft, wenn der Aufzug steckenbleibt. Dann braucht es keinen Algorithmus, sondern jemanden, der den Schlüsseldienst kennt, den Heizungsmonteur anruft und am nächsten Morgen die Versicherungsmeldung macht. Viele Digitalverwaltungen arbeiten hier mit regionalen Partnerdienstleistern, die Qualität dieser Partnernetzwerke schwankt aber erheblich.

Achtung: Was viele Digitalverwaltungen nicht leisten

Prüfen Sie bei digitalen Verwaltungsmodellen genau, was im Leistungsumfang enthalten ist und was als Zusatzleistung berechnet wird. Häufig fehlen: Persönliche Anwesenheit bei Eigentümerversammlungen (stattdessen Videokonferenzen), Objektbegehungen und technische Kontrollen vor Ort, Notfallmanagement außerhalb der Geschäftszeiten, Begleitung größerer Sanierungsmaßnahmen und Koordination von Handwerkern. Diese Leistungen machen bei älteren Münchner Objekten mit Sanierungsbedarf oft den Unterschied zwischen funktionierender und scheiternder Verwaltung aus.

Ein weiterer Punkt, den Eigentümer bedenken sollten: Die Frage der Zertifizierung. Wer als Verwalter bestellt wird, muss seit Dezember 2023 grundsätzlich zertifiziert sein. Bei einigen Digitalverwaltungen ist jedoch unklar, wer genau als Verwalter bestellt wird, ob es sich um eine natürliche Person mit IHK-Zertifikat handelt oder um eine juristische Person, bei der die zertifizierten Mitarbeiter wechseln können. Gemäß § 26a WEG dürfen sich Verwaltungsunternehmen als zertifiziert bezeichnen, wenn die Beschäftigten, die unmittelbar mit der WEG-Verwaltung betraut sind, die Voraussetzungen erfüllen. Das sollte man im Verwaltervertrag schwarz auf weiß festhalten.

Große Vergleichstabelle: Alle drei Modelle auf einen Blick

KriteriumSelbstverwaltungProfessionelle Voll-VerwaltungKaufmännische Digitalverwaltung
Kosten pro Einheit/Monat0 bis 5 Euro (Aufwandsentschädigung)28 bis 38 Euro netto (München, überdurchschnittlich)15 bis 25 Euro netto (Anbieter-Eigenangaben, kaum verifizierbar)
Kaufmännische VerwaltungEigentümer selbst, oft ohne FachsoftwareVollumfänglich durch FachpersonalVollumfänglich, digitale Plattform
Technische VerwaltungEigentümer selbst, ohne NetzwerkVollumfänglich, eigenes HandwerkernetzwerkEingeschränkt, oft über Partnerdienstleister
Rechtliche BetreuungKeine, ggf. anlassbezogen über AnwaltIm Rahmen des VerwaltervertragsEingeschränkt, Basisberatung
EigentümerversammlungEigentümer organisiert und leitet selbstVerwalter lädt ein, leitet, protokolliertOft digital oder hybrid, teils Zusatzleistung
AnsprechpartnerInterner Verwalter oder BeiratFester ObjektbetreuerKundenservice, oft per Ticket-System
Zertifizierter VerwalterNein (Ausnahme: IHK-Prüfung des Eigentümers)Ja, gesetzliche PflichtJa, wenn Verwalterbestellung erfolgt
HaftungInterner Verwalter haftet persönlich (§ 280 BGB)Verwaltungsunternehmen haftet, VermögensschadenhaftpflichtPlattformbetreiber haftet, Versicherungslage prüfen
Digitale TransparenzGering bis selbstgebautZunehmend, je nach VerwaltungHoch, Eigentümerportal mit Echtzeitzugang
Geeignete ObjektgrößeBis ca. 8 Einheiten, modern, wenig SanierungsbedarfJede Größe, insbesondere ab 10 Einheiten5 bis 30 Einheiten, neuere Objekte
Geeignete EigentümerstrukturHoher Selbstnutzeranteil, einige GemeinschaftJede Struktur, auch heterogene WEGsTechnikaffin, hoher Kapitalanlegeranteil
SanierungskompetenzKeine, externe Berater nötigVorhanden, Koordination und BauherrenvertretungEingeschränkt, externe Ergänzung nötig

Risiken im Vergleich: Was bei jedem Modell schiefgehen kann

Kein Verwaltungsmodell ist risikofrei. Die Frage ist nicht ob, sondern welche Risiken man eingeht und ob man sie bewusst steuern kann. Die häufigsten Problemfelder lassen sich in fünf Kategorien einteilen, und die Gewichtung fällt je nach Modell sehr unterschiedlich aus.

Haftungsrisiken

Bei der Selbstverwaltung liegt das Haftungsrisiko auf einer einzelnen Person, dem internen Verwalter, der nach § 280 Abs. 1 BGB für jede Pflichtverletzung persönlich haftet. Anders als ein Verwaltungsbeirat, der nach § 29 Abs. 3 WEG bei ehrenamtlicher Tätigkeit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einsteht, genießt der bestellte interne Verwalter diese Privilegierung nicht. Der BGH hat mit seinem Urteil vom 5. Juli 2024 (Az.: V ZR 34/24) zudem klargestellt, dass seit der WEG-Reform 2020 einzelne Eigentümer ihren Schadensersatzanspruch nicht mehr direkt gegen den Verwalter richten können, sondern gegen die Gemeinschaft. Die Gemeinschaft nimmt dann ihrerseits den Verwalter in Regress. Bei einem internen Verwalter bedeutet das: Die Nachbarn verklagen den Nachbarn. Keine angenehme Vorstellung.

Die professionelle Voll-Verwaltung verlagert das Haftungsrisiko auf ein Unternehmen mit Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Das eliminiert das Risiko nicht, aber es professionalisiert den Umgang damit. Bei der Digitalverwaltung ist die Haftungslage differenzierter: Wer genau als Verwalter bestellt ist und wer bei fehlerhaften Abrechnungen oder versäumten Fristen einsteht, hängt vom konkreten Vertragsmodell ab.

Qualitäts- und Kompetenzrisiken

In der Selbstverwaltung fehlt schlicht die Fachkompetenz für Sonderfälle. Heizungsaustausch nach GEG, Legionellenprüfung, Umsetzung der novellierten Heizkostenverordnung, Fördermittelbeantragung bei der KfW. Das sind keine Themen, die man sich mal eben anliest. Bei der Voll-Verwaltung hängt die Qualität entscheidend vom konkreten Verwalter ab. Der Fachkräftemangel in der Branche ist real; laut VDIV-Branchenbarometer 2024 sind 70 Prozent der Verwaltungen überlastet, und 91 Prozent der Befragten erwarten, dass sich die Lage für unsanierte kleine Mehrfamilienhäuser weiter zuspitzt. Ein zertifizierter Verwalter, der 300 Einheiten betreut, hat für die einzelne WEG weniger Zeit als einer mit 150. Bei der Digitalverwaltung ist das Kompetenzrisiko im kaufmännischen Bereich gering, dafür im technischen Bereich hoch, weil die Vor-Ort-Kompetenz fehlt oder zugekauft werden muss.

Konfliktrisiken

Hier hat die Selbstverwaltung ein strukturelles Problem. Ein interner Verwalter ist Partei und Schiedsrichter zugleich. Wenn Eigentümer A die Fassadensanierung will und Eigentümer B sie für unnötig hält, fehlt die neutrale Instanz, die sachlich moderiert. In München, wo Sanierungsentscheidungen leicht sechsstellige Summen bewegen, eskalieren solche Konflikte schnell. Die professionelle Verwaltung kann hier neutral agieren, die Digitalverwaltung tut sich mit der persönlichen Konfliktmoderation naturgemäß schwer.

Kontinuitätsrisiken

Was passiert, wenn der interne Verwalter seine Wohnung verkauft? Oder krank wird? Dann steht die Selbstverwaltung vor dem Nichts. Bei einer professionellen Verwaltung gibt es im Normalfall Vertretungsregelungen und Mitarbeiter, die einspringen. Bei Digitalverwaltungen hängt die Kontinuität am Fortbestand des Plattformanbieters, und Startups sind, so ehrlich muss man sein, nicht immer für die Ewigkeit gebaut.

Regulatorische Risiken

Der Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter nach § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG kann die Selbstverwaltung jederzeit kippen. Ein einzelner neuer Eigentümer, der nach dem Wohnungskauf auf Professionalität besteht, genügt. Bei der Voll-Verwaltung und bei zertifizierten Digitalverwaltungen besteht dieses Risiko nicht.

RisikokategorieSelbstverwaltungVoll-VerwaltungDigitalverwaltung
HaftungHoch (persönlich, keine Privilegierung)Gering (Unternehmen, VSH-Versicherung)Mittel (Vertragskonstruktion prüfen)
FachkompetenzHoch (keine Ausbildung, kein Netzwerk)Gering (zertifiziert, erfahren)Mittel (kaufmännisch gut, technisch lückenhaft)
KonflikteHoch (keine Neutralität)Gering (externe, neutrale Instanz)Mittel (persönliche Moderation fehlt)
KontinuitätHoch (Einzelpersonenabhängigkeit)Gering (Unternehmensstruktur)Mittel (Startup-Risiko)
RegulatorikHoch (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG kann kippen)KeineGering (wenn zertifiziert)

Praxisbeispiel aus der Verwaltungspraxis: Wenn die Selbstverwaltung an ihre Grenzen stößt

Ein typisches Szenario, wie es in vielen Münchner Stadtteilen vorkommt: Eine Gemeinschaft, Baujahr Ende der 1970er Jahre, 14 Einheiten, hatte sich nach Problemen mit dem vorherigen Verwalter für die Selbstverwaltung entschieden. Ein pensionierter Betriebswirt aus der Gemeinschaft übernahm. Die ersten zwei Jahre liefen ordentlich. Er kannte die Abrechnung, die Rücklage war solide, größere Sanierungen standen nicht an.

Dann änderte sich das Bild. Die Heizungsanlage musste erneuert werden, Angebote lagen zwischen 85.000 und 140.000 Euro, und plötzlich standen Fragen im Raum, die der pensionierte Betriebswirt schlicht nicht beantworten konnte. Welche Heizungsart war nach dem GEG zulässig? Welche Fördermittel standen zur Verfügung? Wie war der Beschluss zu formulieren, damit er nicht anfechtbar war? Gleichzeitig verlangte ein neuer Eigentümer, der erst kürzlich eine Wohnung gekauft hatte, die Bestellung eines zertifizierten Verwalters nach § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG.

Die Gemeinschaft beauftragte schließlich die Immobilienverwaltung Wottschal mit der Übernahme. Marina Wottschal koordinierte die Heizungssanierung, beantragte KfW-Fördermittel, führte eine außerordentliche Eigentümerversammlung durch und stellte die Buchhaltung auf professionelle Verwaltungssoftware um. Die Kosten für die Verwaltung stiegen von nahezu null auf rund 28 Euro pro Einheit. Die Kosten für die Heizungssanierung konnten durch Fördermitteloptimierung gegenüber dem günstigsten Angebot des internen Verwalters deutlich gesenkt werden. Der pensionierte Betriebswirt ist heute Vorsitzender des Verwaltungsbeirats. Solche Konstellationen begegnen uns in der Praxis regelmäßig, besonders bei Gemeinschaften, die in den letzten Jahren gewachsen sind oder deren Gebäudesubstanz eine professionellere Betreuung erfordert.

Häufige Fehler bei der Modellwahl

Manche Fehler tauchen in der Praxis so regelmäßig auf, dass man sie fast vorhersagen kann. Die folgenden fünf gehören zu den häufigsten.

Erstens: Kostenvergleiche ohne Risikobetrachtung. Die Selbstverwaltung kostet auf dem Papier nichts, aber eine einzige Pflichtverletzung des internen Verwalters kann die WEG mehr kosten als zehn Jahre professionelle Verwaltung. Die Jahresgebühr ist nicht das Entscheidungskriterium. Die Frage lautet: Was kostet es, wenn etwas schiefgeht?

Zweitens: Digitalverwaltung wählen, ohne den Leistungsumfang zu prüfen. Wer eine Plattform bucht und davon ausgeht, dass damit alles erledigt ist, erlebt beim ersten Wasserrohrbruch ein böses Erwachen. Lesen Sie den Vertrag. Fragen Sie konkret nach: Wer kommt, wenn es brennt? Wer begleitet die Sanierung? Wer sitzt bei der Eigentümerversammlung am Tisch?

Drittens: Selbstverwaltung einrichten, ohne die Teilungserklärung zu prüfen. Manche Teilungserklärungen schreiben die Bestellung eines externen Verwalters vor oder enthalten Öffnungsklauseln, die nur durch notarielle Vereinbarung geändert werden können.

Viertens: Den Fachkräftemangel unterschätzen. In München ist es objektiv schwierig, eine professionelle Verwaltung zu finden, besonders für kleine Gemeinschaften. Die Lösung ist nicht, in Panik die erstbeste Verwaltung zu nehmen oder resigniert in die Selbstverwaltung zu flüchten, sondern frühzeitig zu suchen, Empfehlungen einzuholen und Vergleichsangebote anzufordern.

Fünftens: Die Macht des § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG unterschätzen. Ein einziger Eigentümerwechsel kann die gesamte Selbstverwaltungskonstruktion zum Einsturz bringen. Wer dieses Risiko nicht einkalkuliert, baut auf Sand.

Wer sich noch tiefer mit dem Thema Verwalterwechsel beschäftigen möchte, findet in unserem Artikel Hausverwaltung rechtssicher kündigen: 5 Wege zur Abberufung eine detaillierte Anleitung, die auch den Wechsel von der Selbstverwaltung zur professionellen Betreuung abdeckt.

Fazit: Kein Modell für alle, aber für jeden das Richtige

Die Selbstverwaltung ist kein Auslaufmodell. Sie hat ihre Berechtigung bei kleinen, modernen Gemeinschaften mit engagierten Eigentümern und überschaubarem Verwaltungsaufwand. Wer sie wählt, sollte die Haftungsrisiken kennen, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen und realistisch einschätzen, wie lange die Bereitschaft der handelnden Personen trägt.

Die kaufmännische Digitalverwaltung ist eine interessante Option für technikaffine Gemeinschaften mit neueren Objekten und geringem Sanierungsbedarf. Sie spart Kosten im Vergleich zur Voll-Verwaltung, verlangt aber Eigeninitiative bei der technischen Betreuung und eine ehrliche Prüfung, ob der reduzierte Leistungsumfang zum konkreten Objekt passt.

Die professionelle Voll-Verwaltung bleibt für die Mehrheit der Münchner WEGs das Modell mit dem besten Verhältnis aus Leistung, Sicherheit und Risikominimierung. Besonders bei älteren Objekten, anstehenden Sanierungen und heterogenen Eigentümerstrukturen führt an einem erfahrenen, zertifizierten Verwalter kein Weg vorbei.

Am Ende zählt nicht die Frage, welches Modell theoretisch am günstigsten ist. Es zählt, welches Modell zu den Menschen, dem Gebäude und den Herausforderungen passt, die vor der Gemeinschaft liegen. Und diese Entscheidung verdient mehr als eine beiläufige Abstimmung unter Sonstigem auf der nächsten Eigentümerversammlung.

Haben Sie Fragen zu Ihrem konkreten Objekt oder möchten Sie ein Angebot für die professionelle Verwaltung Ihrer Münchner WEG? Kontaktieren Sie uns unter Kontakt. Marina Wottschal und das Team der Immobilienverwaltung Wottschal beraten Sie gern.

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