Verwaltersterben in München: Warum eine Branche verschwindet
Es gibt Signale, die man kennen muss, um sie zu verstehen. Eines davon ist das leise Verschwinden. Nicht der große Knall, kein Insolvenzverfahren, keine Schlagzeile. Einfach: keine Antwort mehr auf die Anfrage. Keine Übernahme des Mandats. Irgendwann hängt ein handgeschriebener Zettel an der Bürotür, und die Eigentümergemeinschaft merkt erst Wochen später, dass da niemand mehr sitzt.
Genau das beschreibt, was in der deutschen Hausverwaltungsbranche gerade passiert. Verwaltersterben ist kein Medienbegriff, er stammt aus der Branche selbst. Und er meint keine Katastrophe, die plötzlich hereinbricht, sondern eine schleichende strukturelle Ausdünnung, die sich seit Jahren ankündigt und jetzt spürbar wird.
Was die Zahlen sagen und was sie verschweigen
Laut Statistischem Bundesamt gab es 2017 rund 24.600 Hausverwaltungen im engeren Sinne (Fremdverwaltung für Dritte). Die Umsatzsteuerstatistik verzeichnet für 2021 noch rund 22.300 Unternehmen dieser Kategorie. Das klingt nach einem überschaubaren Rückgang, ist es aber nicht, wenn man versteht, was dahintersteckt.
Der VDIV Deutschland hat im Branchenbarometer 2025 erhoben, dass 70 Prozent der Immobilienverwaltungen sich als überlastet bezeichnen, ein Drittel davon stark. Nahezu alle Befragten beschreiben den Fachkräftemangel als wachsendes Problem. Und 14 Prozent nehmen keine neuen Gemeinschaften mehr an, überhaupt nicht, unabhängig von Preis oder Objektgröße. Der Markt zieht sich zurück, ganz sachlich.
Was die Zahlen verschweigen: Sie bilden nur die aktiven Unternehmen ab. Die, die still geschlossen haben, die Büros, die nach dem Tod des Inhabers einfach aufgehört haben zu existieren, die Bestände, die ohne jede Ankündigung an einen größeren Anbieter übergegangen sind, der sie dann nach Rentabilitätskriterien sortiert. Die echte Schrumpfung ist größer als die Statistik zeigt.
Branchenbarometer 2025: Kerndaten
Laut VDIV-Branchenbarometer 2025 sind 70 Prozent der Hausverwaltungen überlastet, 14 Prozent nehmen keinerlei neue Mandate mehr an, und nahezu alle Befragten bezeichnen den Fachkräftemangel als wachsendes Branchenproblem. Im Branchenbarometer 2024 hatten bereits 43 Prozent eine Mindestgröße für neue WEG-Mandate eingeführt, und 57 Prozent hatten sich aktiv von unrentablen Objekten getrennt.
Eine Branche, deren Inhaber alt werden und keine Nachfolger finden
Wer verstehen will, warum der Markt schrumpft, muss sich das Durchschnittsalter ansehen. Nicht das der Verwaltungsangestellten, sondern das der Inhaber.
Die Hausverwaltungsbranche ist geprägt von kleinen, inhabergeführten Betrieben. Viele davon wurden in den 1980er und 1990er Jahren gegründet, als die Privatisierungswelle im Wohnungsbau große Bestände von Eigentumswohnungen auf den Markt brachte. Diese Gründer sind heute 60, 65, manchmal 70 Jahre alt. Der Nachfolgemonitor 2025 des Verbands Deutscher Bürgschaftsbanken zeigt, dass das Durchschnittsalter der Unternehmensübergeber im deutschen Mittelstand zuletzt bei 63 Jahren lag, 2021 waren es noch 58. Diese Schere öffnet sich jedes Jahr weiter.
In der Hausverwaltung kommt ein branchenspezifisches Problem hinzu, das der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter offen benennt: Nachfolgeregelungen gehören schlicht nicht zu den Prioritäten. Inhaber führen ihr Büro oft weit über die übliche Lebensarbeitszeit hinaus, aus Pflichtgefühl, aus Routine, weil kein Käufer in Sicht ist, oder weil der Preis, den der Markt für ihren Bestand zahlt, ihre Erwartungen nicht erfüllt. Was dann passiert, ist manchmal ein geplanter Verkauf. Häufiger: Das Unternehmen löst sich im Krankheitsfall oder nach dem Tod des Inhabers schlicht auf.
Das ist kein seltenes Szenario. Der Immobiliendienstleister imovion, der auf Nachfolgeprozesse in der Wohnungswirtschaft spezialisiert ist, beschreibt das Muster präzise: Die Mehrheit der Verwaltungsinhaber plane die Übergabe erst sehr spät, oft unter Zeitdruck. Und selbst dann sei das Angebot an verkaufsfähigen kleinen Verwaltungsbetrieben inzwischen größer als die Nachfrage. Es gibt mehr Betriebe, die abgegeben werden wollen, als Käufer, die bereit sind, sie zu übernehmen. Ein Käufermarkt also, der trotzdem kaum Transaktionen produziert.
Warum? Weil ein Verwaltungsbestand kein Immobilienportfolio ist. Er besteht aus Vertragsbeziehungen, die an Personen hängen. An den Herrn König, der seit 22 Jahren das Objekt betreut und von jedem Eigentümer beim Vornamen gerufen wird. Wenn Herr König geht, folgen die WEGs nicht automatisch seinem Nachfolger. Sie kündigen, suchen neu, oder bringen die Gemeinschaft in eine Situation, in der plötzlich niemand mehr zuständig ist.
Konsolidierung: Wer bleibt, wird größer. Wer geht, hinterlässt eine Lücke.
Das Verschwinden der Kleinen ist keine Naturgewalt. Es ist das Ergebnis von Rahmenbedingungen, die kleine Betriebe systematisch benachteiligen, kombiniert mit einer Marktlogik, die diesen Druck aktiv beschleunigt.
Die Anforderungen durch § 26a WEG und die Weiterbildungspflicht nach § 34c Abs. 2a GewO sind für ein Großunternehmen mit eigenem Schulungsapparat beherrschbar. Für ein Zwei-Mann-Büro in Pasing oder Giesing bedeuten sie: Investitionen in Zeit und Geld, die sich bei einem Bestand von 20 WEGs schlicht nicht rechnen. Die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung, Datenschutzanforderungen, GEG-Beratung, DSGVO-konforme Dokumentenarchivierung: Das alles ist lösbar, wenn man Skaleneffekte hat. Ohne sie ist es ein Vollzeitjob für jemanden, der eigentlich Verwaltungsarbeit machen möchte.
Dazu kommt der Digitalisierungsdruck, der häufig unterschätzt wird. Moderne WEG-Software, Eigentümerportale, automatisierte Abrechnungsprozesse, KI-gestützte Kommunikationstools: Laut VDIV-Branchenbarometer 2025 planen Verwaltungen, 8,1 Prozent ihres Umsatzes in IT zu investieren, und mehr als die Hälfte will KI-gestützte Software einführen, bei großen Unternehmen sogar rund 80 Prozent. Für ein großes Unternehmen verteilen sich diese Fixkosten auf tausende Einheiten. Für ein kleines Büro mit 300 Einheiten schlagen dieselben Investitionen proportional fünf- bis zehnfach stärker zu Buche. Wer hier nicht mitmacht, verliert Mandate. Wer mitmacht, verliert vielleicht die Marge.
Genau hier entsteht die entscheidende Eigendynamik des Marktes: der bewusste Verkauf an größere Gruppen. Viele Inhaber, die ihre Nachfolge nicht intern lösen können, treffen eine rationale Entscheidung. Sie verkaufen ihren Bestand an ein wachsendes Verwaltungsunternehmen, das Buchhaltung, IT und Compliance zentral bündelt, bessere Einkaufskonditionen bei Handwerkern aushandelt und Fixkosten auf wesentlich mehr Einheiten verteilt. Das ist kein Versagen, sondern Ökonomie. Für die übernommenen WEGs bedeutet es allerdings: Sie landen plötzlich in einem Bestand, den jemand nach Rentabilität sortiert, und nicht unbedingt nach ihrer individuellen Geschichte.
Was neu hinzugekommen ist, und das ist bemerkenswert für eine Branche, die noch vor zehn Jahren als zu kleinteilig für institutionelles Interesse galt: Finanzinvestoren und überregionale Verwalterketten kaufen gezielt Hausverwaltungen auf. Nicht wegen der Rendite einzelner Objekte, sondern um Bestände zu bündeln, regional führende Positionen aufzubauen und skalierbare Plattformen zu schaffen. Der BVI beobachtet diese Entwicklung seit einigen Jahren und geht davon aus, dass sie sich fortsetzt. Was für Investoren attraktiv ist: stabile wiederkehrende Einnahmen, geringe Kapitalintensität, Skalierbarkeit durch Digitalisierung. Was das für Eigentümergemeinschaften bedeutet: Ihr Verwalter ist möglicherweise bald Teil einer Gruppe, deren Priorität Wachstum und Effizienz ist, nicht die Jahrzehnte gewachsene Beziehung zu Herrn Meier aus dem zweiten Stock.
Der BVI sagt es ohne Umschweife: Die Branche wird sich konsolidieren. Was bleibt, sind mittelgroße und große Verwaltungsunternehmen, die Bestände nach Rentabilität selektieren.
Für München heißt das: Wer ein Objekt mit 8 oder 12 Einheiten, Baujahr 1973, Sanierungsstau und schwieriger Eigentümergemeinschaft hat, ist für die verbleibenden Großen kein attraktiver Neukunde. 43 Prozent der Verwaltungen haben laut VDIV-Branchenbarometer 2024 eine formale Mindestgröße eingeführt, und gerade kleine WEGs unter zehn Einheiten gelten als besonders schwer vermittelbar. Die Konsolidierung trifft genau jene, die am wenigsten darauf vorbereitet sind: kleine, ältere, oft weniger organisierte Gemeinschaften.
Konsolidierungsdruck auf kleine WEGs
Der Rückgang von rund 24.000 auf unter 22.000 Hausverwaltungen bundesweit betrifft überproportional kleine inhabergeführte Betriebe. 43 Prozent der verbleibenden Verwaltungen haben Mindestgrößen für neue Mandate eingeführt, 57 Prozent haben sich aktiv von unrentablen Objekten getrennt. Finanzinvestoren und überregionale Verwalterketten kaufen gezielt kleinere Bestände auf und sortieren sie nach Rentabilität. Für WEGs mit weniger als 10 Einheiten schrumpft der verfügbare, unabhängige Markt deutlich schneller als für größere Gemeinschaften. Quellen: VDIV-Branchenbarometer 2024 · BVI zur Marktkonsolidierung · BVI-Magazin: Generationenwechsel
Was eine Hausverwaltung heute wirklich können muss
Bevor man über Fachkräftemangel redet, sollte man kurz innehalten und beschreiben, wofür eigentlich Fachkräfte gesucht werden. Denn der Beruf hat sich in den letzten zehn Jahren so grundlegend verändert, dass der Begriff "Hausverwalter" schon fast irreführend wirkt.
Eine WEG-Verwaltung, die ihren Job heute ordentlich macht, führt gleichzeitig eine Buchhaltung nach § 28 WEG, bereitet Eigentümerversammlungen juristisch wasserdicht vor, überwacht Sanierungsvorhaben, kennt die Förderprogramme der KfW auswendig, versteht die Implikationen des GEG für Bestandsgebäude, erklärt Eigentümern, was die kommunale Wärmeplanung für ihre Heizung bedeutet, beantwortet Anfragen innerhalb von 48 Stunden, digitalisiert Dokumentenflüsse, und verhandelt mit Handwerkern, die selbst kaum noch zu bekommen sind. Nebenbei moderiert sie Versammlungen, in denen Menschen streiten, die seit 15 Jahren nicht mehr miteinander reden.
Das ist kein Verwaltungsjob. Das ist eine Kombination aus Juristin, Buchhalter, Projektmanager, Energieberaterin, Mediator und Kundendienstleiter. Und § 26a WEG hat diese Anforderungen seit Dezember 2023 auch formell anerkannt: Wer zertifizierter Verwalter sein will, muss eine IHK-Prüfung absolvieren oder eine gleichwertige Qualifikation nachweisen, und hält sich durch die Weiterbildungspflicht von 20 Stunden alle drei Jahre nach § 34c Abs. 2a GewO auf dem Laufenden.
Soweit die Theorie. Die Praxis sieht komplizierter aus.
Nicht jede Hausverwaltung, die heute noch aktiv ist, erfüllt diesen Standard. Die Übergangsfristen für die Zertifizierung sind abgelaufen, aber die Durchsetzung ist lückenhaft. Wer schon lange am Markt ist, gilt manchmal als erfahren genug, ohne dass jemand prüft, ob diese Erfahrung auch auf dem Stand der letzten Gesetzesreform ist. Der Unterschied zwischen einer Verwaltung, die die Heizkostenverordnung aus dem Effeff kennt, und einer, die bei Fragen zum CO2-Kostenverteilungsschlüssel passen muss, ist von außen nicht immer sichtbar. Er zeigt sich erst, wenn die Jahresabrechnung kommt. Oder wenn eine WEG eine GEG-Anforderung verschläft, die sie eine Sonderumlage kosten wird.
Das ist kein Angriff auf die vielen guten Verwalter, die mit hoher Kompetenz und viel persönlichem Einsatz arbeiten. Es ist eine Beschreibung des Marktes: Die Qualifikationsanforderungen sind gestiegen, die Kontrolle hinkt hinterher, und die Eigentümer merken den Unterschied oft erst, wenn der Schaden entstanden ist. Eine Branche im Wandel produziert eben auch Reibungsverluste.
Was § 26a WEG von Verwaltern verlangt
Seit dem 1. Dezember 2023 können Eigentümer gemäß § 26a WEG die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangen. Die Zertifizierung setzt eine erfolgreich abgelegte IHK-Prüfung oder eine gleichwertige Qualifikation voraus. Hinzu kommt eine Weiterbildungspflicht von 20 Stunden alle drei Jahre nach § 34c Abs. 2a GewO. Nicht zertifizierte Verwalter können weiterhin tätig sein, solange keine Gemeinschaft auf ihrem Recht auf einen zertifizierten Verwalter besteht. Bei WEGs mit weniger als neun Sondereigentumsrechten braucht es dafür mindestens ein Drittel der Eigentümer als Antragsteller.
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Fachkräftemangel: Ein Problem mit zwei Gesichtern und einem Mitverursacher
Der Nachwuchs bleibt aus. Das ist bekannt. Weniger offen gesagt wird, warum genau, und wer dazu beiträgt.
Bundesweit wurden 2023 rund 489.200 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen, ein leichtes Plus. Aber im Bereich Immobilienwirtschaft sieht die Lage anders aus. Die Ausbildungsvergütung für Immobilienkaufleute liegt im ersten Jahr bei etwa 1.140 Euro, im dritten bei rund 1.360 Euro. Das ist nicht dramatisch wenig, aber die Kehrseite des Berufs macht ihn für viele junge Menschen schlicht unattraktiv: Abendeinsätze für Eigentümerversammlungen, schwierige Eigentümer, ständige Erreichbarkeit. Das VDIV-Branchenbarometer 2025 zeigt, dass Abendtermine inzwischen ein handfestes Personalproblem darstellen: Unternehmen verlieren Mitarbeitende, die Versammlungen nach 17 Uhr schlicht ablehnen, und ein erheblicher Teil der Branche hat grundsätzliche Schwierigkeiten, Personal für solche Einsätze zu finden.
Das zweite Gesicht des Fachkräftemangels ist struktureller Natur. Immobilienstudiengänge produzieren Absolventen, die in Projektentwicklung, Asset Management oder Transaktionsberatung wollen, nicht in die mühsame Tagesarbeit der WEG-Verwaltung. Absolventen von Immobilienstudiengängen zieht es erfahrungsgemäß in Projektentwicklung, Asset Management oder Transaktionsberatung, kaum in die Tagesarbeit der WEG-Verwaltung. Die gesellschaftliche Wahrnehmung des Berufs ist die eines Problemlösers für undankbare Aufgaben. Das stimmt so nicht, ist aber hartnäckig.
Und hier lohnt sich ein kurzer, ehrlicher Blick auf den Anteil, den Eigentümergemeinschaften selbst dazu beitragen. Die Nachwuchsproblematik ist nicht vom Himmel gefallen. Ein junger Mensch, der überlegt, Verwalter zu werden, schaut sich an, wie der Beruf gesellschaftlich bewertet wird. Er liest Bewertungen auf Google. Er hört von Kollegen, die aus Versammlungen berichten, in denen sie über eine Stunde lang für eine Nebenkostenposition von 38 Euro beschimpft wurden. Er erfährt, dass Eigentümergemeinschaften ihre Verwaltung durchschnittlich schlechter bezahlen als manche den Hausmeister, und dabei deutlich mehr erwarten. Und dann wählt er einen anderen Beruf.
Dazu kommt, dass viele erfahrene Verwalter, das Rückgrat der mittleren Betriebe, schlicht nicht mehr da sein werden. Die Verwaltergeneration, die in den Nullerjahren eingestiegen ist, geht in zehn, fünfzehn Jahren in Rente. Der Nachwuchs, der sie ersetzen sollte, ist nicht in ausreichender Zahl vorhanden.
Viel erwartet, wenig gezahlt: Das Paradoxon der WEG-Verwaltervergütung
Es gibt in München Eigentümergemeinschaften, die mehr Geld für den Hausmeister ausgeben als für ihre Hausverwaltung. Das ist keine Polemik, das ist Arithmetik. Und es beschreibt ein strukturelles Problem, das tief sitzt.
Die durchschnittliche WEG-Verwaltervergütung liegt in Deutschland, abhängig von Objektgröße und Leistungsumfang, bei grob 25 bis 40 Euro pro Einheit und Monat. Für ein Objekt mit 12 Einheiten ergibt das Jahreseinnahmen von vielleicht 4.000 bis 5.800 Euro. Davon bezahlt die Verwaltung ihre Haftpflichtversicherung, ihr Personal, ihre Software, ihre Weiterbildung, die Fahrten zu Versammlungen, die Stunden für Schriftverkehr mit Behörden, Handwerkern und streitenden Eigentümern. Und die Preissteigerungen der letzten Jahre: Laut VDIV-Branchenbarometer 2024 planen Verwaltungen für kleine Objekte Anpassungen von bis zu 17 Prozent, einfach um kostendeckend zu bleiben.
Was erwartet die durchschnittliche Eigentümergemeinschaft dafür? Erreichbarkeit zu Bürozeiten, idealerweise auch danach. Schnelle Reaktion bei Rohrbruch um 22 Uhr. Protokolle, die keine drei Wochen auf sich warten lassen. Proaktive Information über jede Gesetzesänderung. Digitalen Zugang zu allen Dokumenten. Eine ordentliche Jahresabrechnung nach § 28 WEG, die jeder Eigentümer auf Anhieb versteht. Energieberatung. Fördermittelrecherche. Und bitte keine Zusatzkosten für Sonderleistungen, die eigentlich selbstverständlich sein sollten.
Das Hausmeister-Vergleich ist kein Zufall. In vielen Münchner Gemeinschaften kostet der monatliche Hausmeisterdienst das Zweifache oder mehr der Verwalterpauschale, obwohl die juristische, buchhalterische und organisatorische Verantwortung der Verwaltung ungleich höher liegt. Ein Rohrbruch, den der Hausmeister nicht repariert, ist sichtbar. Ein Beschluss, der anfechtbar ist, weil er falsch formuliert wurde, wird erst Jahre später teuer. Unsichtbare Qualität wird selten angemessen honoriert.
Das führt zu einer zynischen Konsequenz: Wer als Verwaltung wächst und investiert, Zertifizierungen erneuert, gute Mitarbeitende bezahlt und in Technologie steckt, kann oft nicht preiswerter sein als die Konkurrenz, die das alles nicht tut. Der Markt belohnt Sichtbares. Qualität in der Buchhaltung, Rechtssicherheit bei Beschlüssen, proaktive Kommunikation zu Gesetzesänderungen: Das zahlt keine Eigentümerversammlung freiwillig extra. Bis es zu spät ist.
Professionelle Verwaltungen ziehen daraus ihre Schlüsse und lehnen Mandate ab, die sich unter vernünftigen Konditionen nicht rechnen. Das verschärft den Mangel. Es ist ein Kreislauf, den Eigentümergemeinschaften mitgemacht haben, auch wenn sie das ungern hören.
Das Misstrauen: Wenn eine WEG ihren Verwalter nicht loslassen kann
Hier wird es kompliziert. Und auch ein bisschen unbequem.
Es gibt überalterte Eigentümergemeinschaften in München, die seit 25 Jahren dieselbe Verwaltung haben. Manchmal aus Überzeugung, manchmal aus purer Trägheit. Wenn diese Verwaltung nun aufhört, weil der Inhaber in den Ruhestand geht oder stirbt, stehen solche WEGs vor einer Aufgabe, auf die sie sich nie vorbereitet haben: Jemand Neues finden.
Und dann beginnt ein Muster, das in der Branche gut bekannt ist. Die Gemeinschaft schreibt Verwaltungen an, bekommt Angebote, und lehnt ab. Zu jung. Zu wenig Erfahrung. Zu digital. Zu unbekannt. Manchmal sogar: Das Büro ist zu modern. Der Verwalter trägt keine Krawatte. Man kennt die Eltern nicht.
Das klingt nach Karikatur. Ist es aber nicht, jedenfalls nicht ganz.
Das Misstrauen hat reale Wurzeln. Schlagzeilen über Veruntreuungen, chaotische Kontoführung, verlorenes Gemeinschaftsgeld tauchen regelmäßig auf und prägen das Bild, das viele ältere Eigentümer von der Branche haben. Eine unseriöse Verwaltung kann einer Gemeinschaft tatsächlich erheblichen Schaden zufügen, und das Schadenspotenzial ist real. Laut einer Erhebung beschäftigt das Thema Betrug und Unzuverlässigkeit viele Eigentümergemeinschaften bei der Frage, ob sie überhaupt wechseln wollen.
Das Problem ist, wie dieses Misstrauen kanalisiert wird. Es richtet sich nämlich nicht selten gegen genau die Verwaltungen, die gut wären. Junges, zertifiziertes Büro mit modernem Eigentümerportal? Verdächtig. Transparente Abrechnung online einsehbar? Ungewohnt, also unseriös. Verwalter, der WhatsApp-Gruppen ablehnt und stattdessen ein dokumentiertes Ticketsystem nutzt? Unnahbar.
Dabei wäre das genaue Gegenteil richtig. § 26a WEG und die damit verbundene Zertifizierungspflicht existieren genau deshalb, um Qualitätsmindeststandards zu setzen. Wer zertifiziert ist, hat eine IHK-Prüfung abgelegt oder eine gleichwertige Qualifikation nachgewiesen, und hält sich durch die Weiterbildungspflicht nach § 34c Abs. 2a GewO auf dem aktuellen Stand. Das ist mehr, als viele der alteingesessenen Büros je vorweisen mussten.
Das Misstrauen alter WEGs gegenüber neuen Verwaltungen hat noch eine andere Dimension. Es ist auch ein Misstrauen gegenüber Veränderung überhaupt. Die Vorstellung, dass eine neue Verwaltung den Wirtschaftsplan hinterfragt, Rücklagen als unzureichend einstuft, Sanierungsbedarf identifiziert, der bisher bequem ignoriert wurde: Das ist für manche Eigentümergemeinschaften keine Qualität, sondern eine Bedrohung.
Das Ergebnis: WEGs, die dringend eine neue Verwaltung bräuchten, lehnen gute Kandidaten ab, bleiben ohne Verwaltung, oder hängen an einem überforderten Verwalter, der eigentlich schon längst aufgehört haben möchte.
Wenn Misstrauen zur Falle wird
Das Misstrauen überalterter WEGs gegenüber neuen Verwaltungen hat reale Konsequenzen. Gemeinschaften, die verfügbare Kandidaten ohne sachliche Grundlage ablehnen, riskieren die Verwaltungslosigkeit. Ohne bestellten Verwalter kann eine WEG keine rechtssicheren Beschlüsse zu baulichen Maßnahmen nach § 20 WEG fassen, keine ordnungsgemäße Jahresabrechnung nach § 28 WEG erstellen und droht in einen Zustand zu geraten, in dem Einzeleigentümer eine Beschlussersetzungsklage nach § 44 WEG einreichen müssen, um grundlegende Verwaltungshandlungen durchzusetzen. Quelle: § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG zum Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter.
Was das für München bedeutet
München ist kein durchschnittlicher Immobilienmarkt. Die Nachverdichtung, der Sanierungsdruck aus den 1970er und 1980er Jahren, die Komplexität vieler Altbaugemeinschaften mit Mietrecht-Überlagerungen, die hohen Rücklagenanforderungen für energetische Sanierungen im Blick auf die kommunale Wärmeplanung bis 2026: All das macht die WEG-Verwaltung in München anspruchsvoller als anderswo.
Gleichzeitig sind die Eigentümerstrukturen in vielen Münchner WEGs gewachsen wie Sedimentschichten. Wohnungen, die in den 1980ern gekauft wurden, sind vererbt oder weiterverkauft worden. Die Gemeinschaft besteht aus Menschen, die sich nie ausgesucht haben, gemeinsam Eigentümer zu sein, und die unterschiedliche Interessen, Altersstrukturen und Vorstellungen davon haben, was eine Verwaltung leisten soll. Und was sie kosten darf.
Genau diese Eigentümergemeinschaften sind es, die der Markt gerade links liegen lässt. Zu klein, zu aufwendig, zu konfliktbeladen. Der VDIV beobachtet eine wachsende Zahl verwalterloser Gemeinschaften bundesweit: Eigentümergemeinschaften, die keinen Verwalter mehr finden oder sich keinen leisten können. Für München, mit seiner Dichte an Altbaubeständen und kleinen Gemeinschaften, ist das keine abstrakte Entwicklung.
Mehr zu den spezifischen Herausforderungen kleiner Gemeinschaften in München findet sich im Artikel zur WEG-Verwaltung für kleine WEGs in München.
Kein Ende in Sicht
Das Verwaltersterben ist keine vorübergehende Delle. Es ist das Ergebnis eines strukturellen Ungleichgewichts, das sich aus mehreren Faktoren zusammensetzt: Überalterung der Inhaber ohne ausreichende Nachfolge, wachsende regulatorische Anforderungen, die Kleinbetriebe überproportional belasten, ein Ausbildungsmarkt, der nicht genug Nachwuchs produziert, und eine Nachfrageseite, die den Wandel der Branche noch nicht verinnerlicht hat.
Dazu kommt das vielleicht unterschätzteste Element: das wechselseitige Misstrauen. Verwaltungen, die sich von schwierigen WEGs trennen, weil sie es sich leisten können. Und WEGs, die verfügbare Verwaltungen ablehnen, weil das Neue ihnen verdächtig vorkommt. Beides beschleunigt das Verschwinden des Mittleren, das einmal das Rückgrat der Branche war.
Was bleibt, sind zwei Pole: Große Verwaltungsunternehmen, die selektieren und skalieren. Und kleine, überforderte Gemeinschaften, die merken, dass der Markt für sie nicht mehr da ist. Ob das gut ausgeht, hängt davon ab, ob die verbliebenen professionellen Verwaltungen die Lücken füllen können. Und ob Eigentümergemeinschaften lernen, Qualität zu erkennen, bevor keine mehr übrig ist, die sie anbietet.
Wer sich jetzt fragt, was das für die eigene WEG-Verwaltung in München bedeutet, findet auf unserer Leistungsseite konkrete Antworten.
Dieser Artikel basiert auf dem Rechtsstand Februar 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Bei konkreten rechtlichen Fragen empfiehlt sich die Beratung durch einen auf Wohnungseigentumsrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Marina Wottschal und das Team der Immobilienverwaltung Wottschal stehen unter Kontakt für Fragen rund um WEG-Verwaltung in München zur Verfügung.
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